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Polizei von New York geht gegen Drohnen vor

Es war klar, dass dies früher oder später kommen musste. Wenn man auf Youtube sieht, welche Art Videos mit dem DJI Phantom gemacht werden, dann kann man sich ausrechnen, dass nicht selten massiv gegen geltendes Flugrecht verstossen wird – und das gilt nicht nur für New York sondern auch für deutsche Quadrocopter-Piloten. In New York ist es vor kurzem zu einem Beinahe-Zusammenstoß von einem Polizeihelikopter und zwei Drohnen gekommen, die sich in mehr als 600 Metern Höhe aufgehalten haben. Die Helipiloten konnten den Zusammenstoß nur durch ein Ausweichmanöver verhindern.

Härteres Durchgreifen in den USA

Aufgrund von solchen Zwischenfällen möchte der Police Commissioner vom NYPD nun härter durchgreifen. Die zwei Piloten der Quadrocopter hatten ihre Videos auf Youtube gepostet und konnten so ausfindig gemacht werden. Sie erhielten eine Anklage wegen „rücksichtsloser Gefährdung“ und wurden eingesperrt. Zu ihrer Verteidigung sagten sie, die Quadrocopter wären doch nur ein Spielzeug. Für Flugzeuge und Helikopter sind sie jedoch so gefährlich wie Vögel in der Größe von Gänsen, die schon einen großen Airbus in die Knie gezwungen haben.

FAA Airspace

In den USA wird die erlaubte Flughöhe für Drohnen durch die Klassifikation G geregelt. Die FAA erlaubt dabei 700 – 1200 ft vom Boden als Maximum.

In New York ist das Fliegen von Quadrocoptern in der Stadt verboten und darf nur in Parks geschehen. Laut einer Grafik, die ich auf einer englischsprachigen Seite ausfindig machen konnte, ist das Fliegen von UAVs in Höhen von 700 – 1200 ft erlaubt – das entspricht 213 – 365 Metern – was ich schon sehr hoch finde, denn in 360 Metern sieht man ein DJI Phantom mit Sicherheit nicht mehr. Der FPV Flug der amerikanischen Quadrocopter-Piloten in über 600 Metern Höhe ist damit definitiv strafbar.

Status in Deutschland – was darf ich nach deutschem Gesetz?

Auch in Deutschland wird das Fliegen von Flugdrohnen mit Video- oder Fotokamera immer stärker reguliert. Grundsätzlich ist die maximale Flughöhe hier auf 100 Metern über Grund (nicht Meereshöhe!) eingeschränkt. Dazu benötigt jeder (auch jeder Hobbyflieger!) eine Versicherung und eine Aufstiegsgenehmigung von seinem Regierungspräsidium. In meinem Fall ist dies das RP Kassel, das eine Aufstiegserlaubnis ausstellt, die zwei Jahre Gültigkeit hat. Damit darf man dann aber auch nicht überall fliegen sondern nicht in einem bestimmten Umkreis in der Nähe von Flughäfen, nicht über Menschenansammlungen und bewohntem Gebiet und auch nicht über Strassen und Schifffahrtswegen. Auch nicht über fremde Grundstücke. Ebenfalls darf man nur nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang fliegen. Man sieht, die ganze Sache ist auch in Deutschland stark eingeschränkt.

„Mit einem Bein im Knast…“

Wenn ich mir jedoch die Videos ansehe, die – auch in Deutschland – von Quadrocopter-Piloten mit dem DJI Phantom gemacht werden, dann wird mir oft Angst und Bange. Da gibt es Flüge in der Nacht über Städte oder Aufnahmen von Konzerten und Events bei denen der Pilot definitiv über die Menschenmassen geflogen ist. Auch Flüge über Autobahnen oder über Wohngebiete sind keine Seltenheit. Und nicht zuletzt sind auch die Höhenrekorde sehr beliebt, bei denen die Spielkinder mit ihren Drohnen ausprobieren, wie hoch sie fliegen können. Da sieht man plötzlich Wolken von innen und fragt sich, was passieren würde, wenn da nun ein Ultraleichtflieger reinrauscht.

Ich bin sicher, dass die ganze Sache solange gut geht, bis etwas passiert was Menschenleben kostet. Erst dann wird die Polizei massiver gegen die schwarzen Schafe vorgehen und ähnlich „aggressiv“ auftreten, wie dies nun in „Big Apple“ der Fall ist. Man sieht wieder: Alles Neue kommt aus Amerika!