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Copyright auf Luftbilder – Abmahnung wegen Google-Earth Luftaufnahmen

Viele Webseitenbetreiber nutzen Screenshots von Google Earth, um zum Beispiel Anfahrtsskizzen darzustellen oder ihr Firmengebäude von oben zu zeigen. Auch im Outdoorbereich nutzen viele Webmaster Bildausschnitte von Google Maps und Google Earth, um einen Überblick über bestimmte Wegverläufe oder Gebiete zu vermitteln. Leider begehen sie damit einen Fehler, der teuer werden kann, denn mit der Übernahme der Luftbilder verletzten sie das Urheberrecht von den Besitzern der Luftaufnahmen. Da hilft es auch nichts, wenn man „Copyright Google Earth“ oder ähliches in die Bildunterschrift setzt, denn die Bilder gehören nicht Google sondern kleineren Firmen, die die Rechte an den Aufnahmen haben.

Ein Unternehmen aus Magdeburg hat zum Beispiel ganz Deutschland auf der Luft abfotografieren lassen und für diese Zwecke etliche Millionen Euro gezahlt. Diese Fotos werden für die Verwendung in Google Earth an Google lizensiert, was aber nicht das Recht einräumt, das Benutzer von Google Earth diese Fotos auf ihrer Webseite veröffentlichen dürfen.

Die Reaktion des Unternehmens, nun die Webseitenbetreiber wegen der Verwendung der Fotos abmahnen zu lassen, ist sicher zu diskutieren, aber es ist in jedem Fall das gute Recht des Unternehmens, sich gegen diese Urheberrechtsverletzungen zu wehren. Aus meiner Sicht ist es nur etwas unglücklich von Google gelöst, dass nicht explizit bei Google Earth und Google Maps auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen wird, so dass man sich gleich im Klaren darüber ist, was passieren kann.

Wer auf Nummer sicher gehen will und zum Beispiel eine Luftaufnahme von seinem Haus oder ein Luftbild des Firmengebäudes haben möchte, der sollte besser auf einen Copter-Fotografen zurückgreifen, der Luftbildaufnahmen nach Wunsch anfertigt, für die man dann auch das Nutzungsrecht erhält. Das ist in jedem Fall günstiger als eine Abmahnung.