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Drohnenabwehr in den USA: Militär darf Drohnen vom Himmel hohlen

Unter der US-Regierung von Donald Trump wurde im Kongress der USA ein Gesetzesentwurf eingereicht, nach dem Drohnen, Multicopter und ähnliche unbemannte Flugobjekte vom Himmel geholt werden dürften. Dieses Recht käme dem Militär sowie lokaleren Behörden zugute, die dann „verhältnismäßige“ Mittel einsetzen könnten, um Drohnen zu verfolgen, zu hacken, vom Himmel zu holen und / oder zu zerstören. Nicht die erste Meldung aus den USA in diesem News-Bereich, gab es doch 2014 schon Bemühungen der New Yorker Polizei.

Abwehr von Drohnen in den USA unter Präsident Donald Trump

Die Abwehr von Drohnen in den USA unter Präsident Donald Trump sieht im Zweifelsfall die Zerstörung des Fluggeräts und dessen Ladung vor.

Drohnenabwehr: Hacken, Signale stören, Abschießen oder Adler schicken

Bei der Drohnenabwehr in den USA könnten unbemannte Flugobjekte nach dem neuen Gesetzentwurf in zwei Schritten behandelt werden: Erstens würden sie verfolgt und identifiziert sowie ggf. einige Zeit lang überwacht. Im zweiten Schritt, falls dieser nötig erscheint, könnten die Drohnen vom Himmel geholt werden – durch Signalstörungen, Abschießen oder andere Maßnahmen; was es am Ende sein wird, bleibt offen. Welche Möglichkeiten derzeit in verschiedenen Ländern der Welt eingesetzt werden, haben wir hier zusammengefasst: Drohnenabwehr durch Adler, Laserkanonen, Geschosse und mehr: Informationen und Videos.

10-seitiges Dokument zur neuen Befugnis

Natürlich dürfen Drohnen nicht einfach so abgeschossen werden; was das allerdings in den USA heißen kann, das sieht man daran, dass auch Personen eigentlich nicht einfach so abgeschossen werden dürften. Wie dem auch sei: in dieser Abschrift des Gesetzesentwurfs, die den Titel Government Drone Hacking Destruction Proposal trägt, wird beschrieben, dass unbemannte Luftfahrzeuge ohne Einwilligung des Piloten überwacht und identifiziert werden dürfen. Ein Eingreifen der Verantwortlichen sei aber erst dann legitim, wenn von der Drohne oder ihrer Ladung eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit, die Infrastruktur und dergleichen ausgeht.

Terrorabwehr der USA mit zweierlei Maß?

Man könnte meinen, dass die USA jetzt mit zweierlei Maß messen: einerseits sollen illegale Aktivitäten, terroristische Vorhaben und der Schmuggel von Waren in Gefängnisse (auch in Deutschland ein bekanntes Problem) oder über Grenzen unterbunden werden. Dazu sollen Drohnen schneller untauglich gemacht werden. Andererseits werden mit unbemannten Flugzeugen selber Angriffe in anderen Ländern geflogen. Das Ziel sind nicht selten Zerstörungen und das Ausschalten möglicher Terroristen. Und im Grunde haben alle recht, die beides unterbinden wollen. Sowohl Krieg als auch das unbedachte Rumfliegen von Privat sind nicht richtig.

Bürgerrechte sollen bei Einsätzen beachtet werden

Zwar sollen Drohnen ohne Einwilligung des Piloten in Beobachtung gestellt oder abgeschossen werden können und auch die Ansprüche von Copter-Besitzern, deren Copter beschädigt oder zerstört wurden, werden erschwert – jedoch sollen wohl die allgemeinen Grundfreiheiten der US-Bürger geachtet werden. Auch die Privatsphäre sowie andere Bürgerrechte müssten bei der Jagd auf vermeintlich gefährliche Drohnen im US-Luftraum geschützt sein.

Dennoch überwiegen die Nachteile: Drohnen dürfen überwacht werden, sie dürfen abgeschossen werden, es gibt kaum Mittel, um Schadensersatz anzumelden – UND amtliche Aufzeichnungen müssen auch nicht herausgegeben werden. Kurzum: wenn es eine Fehlentscheidung war, den Copter zu zerstören, dann muss niemand davon erfahren.

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