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Der Drohnenführerschein, die Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Multicopter, der Kenntnisnachweis und die weitere Beschränkung des Drohnen-Flugverkehrs – all das kommt per Gesetzesbeschluss. Neue Gesetze schreiben unter verschiedenen Umständen einen Führerschein für das Fliegen von Drohnen vor. Was man alles zum Thema Drohnenführerschein wissen sollte und muss, das ist im Folgenden zusammengefasst.
Drohnenführerschein: Führerschein für das Fliegen von Drohnen
Der Führerschein fürs Drohnen fliegen kommt, weil immer mehr private Nutzer sich Drohnen unterschiedlicher Größenordnung und Gewichtsklassen zulegen. Zudem sind diese Multicopter nicht selten mit einer Kamera ausgestattet, die hochauflösende Fotos und Videos machen kann. Die Sicherheit und der Datenschutz sind damit Themenbereiche, die von Drohnen – bildlich gesprochen – angeflogen werden. Wer sich also eine Drohne zulegt oder bereits eine Drohne besitzt, der wird sich in Zukunft vor dem Flug um eine Kennzeichnung / eine Plakette sowie unter Umständen auch um einen Führerschein fürs Fliegen der Drohne / Drohnen kümmern müssen.
Pläne von Dobrindt in der Übersicht: BMVI klärt auf
Das neue Gesetz, das aktuell noch durch den Bundesrat muss, fußt auf Vorschlägen und Konzepten des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt. Nach dem Beschluss, der am 18. Januar 2017 schon vom Bundeskabinett durchgewunken wurde, gelten nach Erlass und mit Gültigkeit diese Regeln:
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch auf Modellfluggeländen.
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden. (Drohnen Führerschein)
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
- Grundsätzlich verboten:
- Ab 100m [Höhe] dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden eingeholt wurde.
- Quelle (Stand: Januar 2017)
Neben diesen Punkten ist auch das generelle Flugverbot über bestimmten Gebäuden, Plätzen, Arealen, Situationen und Aktionen einzuhalten. Das Fliegen der Drohne ist grundsätzlich untersagt, wenn in der Nähe oder unter dem Multicopter:
- Kontrollzonen von Flughäfen bestehen (meist mindestens 1,5 km Radius um den Flughafen)
- Industrieanlagen, Naturschutzgebiete oder Wohngrundstücke liegen
- Verfassungsorgane, Bundes- oder Landesbehörden und entsprechende Einrichtungen stehen
- Sich ein Einsatzort der Polizei oder von Rettungskräften befindet
- Eine Menschenansammlung zusammenkommt (Demonstrationen, Sportveranstaltungen, etc.)
Das sagt Alexander Dobrindt zu den neuen Regeln
Bereits 2016 haben wir über die neue maximale Flughöhe für Drohnen von 100 Metern berichtet. Im neuen Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt es ein neues, für 2017 gedachtes Zitat des Ministers: „Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“
Ab wann kommt der Drohnen-Führerschein?
Im Laufe des Jahres werden der Kenntnisnachweis, die Kennzeichnungspflicht sowie das Flugverbot über verschiedenen Arealen, Gebäuden und Situationen wohl in Kraft treten. Wann das aber sein wird, ist noch unbekannt. Bereits 2015 gab es Forderungen nach mehr Einschränkungen, 2016 wurden sie definiert und ausgebaut, nun sind sie schon am Horizont sichtbar.