Vor kurzem hatte ich wegen einer Rückfrage eines Kunden Kontakt zu einer Mitarbeiterin von „Visit Iceland“. Die Gelegenheit habe ich gleich genutzt, um zu erfahren, welche Auflagen und Genehmigungen für das Fliegen mit einer Drohne in Island gilt. Folgende Infos hat sie mir zurück geschickt.
Gesetze: Aufstiegsgenehmigung für UAVs/Drohnen in Island
Verantwortlich für die Regelungen solcher Angelegenheiten ist in Island die „Icelantic Transport Authority„. Diese hat allgemeingültige Regelungen und Auflagen für die Nutzung von Kamera-Drohnen erlassen. Darin findet man folgenden Passus:
„The ascent of flying models of less than 5 kg total weight requires no permission, with the exception of rocket propelled models. The operation of flying models with combustion engines within a distance of less than 1.5 km from housing areas is permitted only with the consent of the aeronautical authority. The same applies to flying models of all types within a distance of less than 1.5 km from the boundary of aerodromes. The operation of all types of flying models on aerodromes is permitted only with the consent of the air traffic services.“
Übersetzt heißt dies in der Kurzfassung:
Wenn man mit Flugmodellen fliegt, die unter 5 kg Gewicht haben (ausgenommen Modelle mit Raketentriebwerken), dann benötigt man keine Genehmigung. Modelle mit Verbrennungsmotor müssen mit 1,5 Meilen Abstand zu Wohngegenden und Flughäfen betrieben werden.
Drohnen in Naturschutzgebieten und Nationalparks
Keine Frage: In Island findet man in den National Parks die schönsten Fleckchen, die sich auch für einen Überflug mit der DJI Phantom 4, DJI Inspire oder einer anderen Drohne anbieten. Allerdings ist hier einiges zu beachten: Besondere Auflagen gelten in den Nationalparks von Island – im Speziellen im Þingvellir und im Vatnajökulsþjóðgarður Nationalpark. Mehr darüber kann man hier lesen.
Weitere Quellen und Webseiten: